TEIL 1 – DER MANN, DER DAS RECHT IN EINE WAFFE VERWANDELTE
Am 20. Juli 1944 bebte die Wolfsschanze in Ostpreußen. Eine Bombe war explodiert, Adolf Hitler hatte nur wenige Meter von der Detonation entfernt überlebt, und in Berlin begann ein verzweifelter Versuch, die Macht im Deutschen Reich zu übernehmen. Hinter dem Attentat standen Offiziere und zivile Widerstandskreise, die glaubten, Hitlers Tod könne den Zusammenbruch der nationalsozialistischen Führung auslösen. Doch Hitler lebte. Und sobald er wusste, dass der Umsturzversuch gescheitert war, begann die Jagd. Tausende Menschen wurden verhaftet. Einige wurden in Gefängnissen verhört, andere vor den Volksgerichtshof gebracht. Dort wartete ein Mann, dessen Name unter den Angeklagten Angst auslöste: Roland Freisler. Er war kein gewöhnlicher Richter. Er schrie, beleidigte, unterbrach und demütigte die Menschen, die vor ihm standen. Für ihn war das Gericht kein Ort, an dem Wahrheit und Verteidigung gleichberechtigt nebeneinanderstanden. Es war eine Bühne, auf der politische Gegner vernichtet werden sollten. Und weniger als sieben Monate später sollte dieser Mann selbst Opfer eines Krieges werden, den sein Regime entfesselt hatte.

Wenn dich Geschichten über die dunklen Seiten des Zweiten Weltkriegs interessieren, bleib bis zum Ende. Denn Freislers Geschichte zeigt nicht nur, wie ein Jurist zum Werkzeug einer Diktatur wurde. Sie zeigt auch, wie ein Staat das Gesetz verändern kann, bis ein Richter nicht mehr Recht spricht, sondern Macht ausübt. Und sie endet an einem Februarmorgen 1945, als Bomben über Berlin fielen und ein Mann, der Tausende zum Tode verurteilt hatte, plötzlich selbst nicht mehr über sein Schicksal bestimmen konnte.
Roland Freisler wurde am 30. Oktober 1893 in Celle geboren. Sein Vater Julius war Ingenieur und Lehrer, seine Mutter Charlotte stammte aus bürgerlichen Verhältnissen. Roland und seine beiden Brüder wurden evangelisch getauft. Nichts in seiner Kindheit deutete auf die Rolle hin, die er Jahrzehnte später im nationalsozialistischen Deutschland spielen würde. Er war ein intelligenter junger Mann und entschied sich für ein Studium der Rechtswissenschaften. Als im Juli 1914 der Erste Weltkrieg begann, wurde sein Studium jedoch unterbrochen. Freisler meldete sich zum Militärdienst und wurde Offiziersanwärter. 1915 war er Leutnant und erhielt für seine Tapferkeit das Eiserne Kreuz zweiter Klasse.
Dann änderte eine Gefangennahme sein Leben. Im Oktober 1915 geriet Freisler an der Ostfront in russische Kriegsgefangenschaft. Er wurde in einem Offizierslager in der Nähe von Moskau interniert. Viele deutsche Gefangene kehrten nach dem Ende des Krieges schnell nach Hause zurück. Freisler blieb jedoch bis 1919 in Sowjetrussland. Dort lernte er fließend Russisch. Später wurde vermutet, dass er während dieser Jahre Sympathien für den Bolschewismus entwickelte. Ob diese politische Orientierung tatsächlich tiefgreifend war oder später übertrieben dargestellt wurde, bleibt eine Frage der historischen Bewertung. Sicher ist jedoch, dass Freisler nach seiner Rückkehr nach Deutschland eine politische Entwicklung einschlug, die ihn schließlich zu einem radikalen Nationalsozialisten machen sollte.
1919 setzte Freisler sein Jurastudium an der Universität Jena fort. Drei Jahre später promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften. Er verfügte über genau jene Fähigkeiten, die in einem politischen System voller Konflikte wertvoll waren: Er konnte argumentieren, er konnte reden, er konnte Gesetzestexte analysieren und er konnte einen Gerichtssaal beherrschen. Doch seine juristische Begabung wurde nicht dazu eingesetzt, die Grenzen staatlicher Macht zu verteidigen. Sie wurde später zu einem Instrument, mit dem er die Grenzen des Rechts immer weiter verschob.
Im Juli 1929 trat Freisler der NSDAP bei. Die Partei war damals noch nicht die unangefochtene Herrscherin Deutschlands. Sie kämpfte um politische Macht und nutzte Straßenkämpfe, Propaganda und radikale Rhetorik. Freisler wurde schnell zu einem ihrer auffälligsten Juristen. Er verteidigte Nationalsozialisten, die wegen politischer Gewalttaten angeklagt waren, und trat dabei mit einer Aggressivität auf, die selbst in der ohnehin aufgeheizten politischen Atmosphäre auffiel.
Zwischen 1924 und 1935 trat Freisler regelmäßig als Anwalt vor Gerichten auf. Besonders bekannt wurde er für sein Verhalten gegenüber Richtern und Gegnern. Er beleidigte und bedrohte Menschen, wenn sie ihm politisch widersprachen. Trotzdem verlor er seine Zulassung nicht. Für die NSDAP war seine Lautstärke ein Vorteil. Freisler konnte vor großen Menschenmengen sprechen und seine juristische Sprache mit politischer Propaganda verbinden. Ein Bericht des damaligen Gauleiters Karl Weinrich charakterisierte ihn schon 1927 ambivalent: rhetorisch sei er den besten Rednern der Partei gewachsen oder sogar überlegen, gleichzeitig sei er als Führungspersönlichkeit ungeeignet, unzuverlässig und stark von Stimmungen abhängig.
Freisler heiratete am 24. März 1928 Marion Russegger. Das Paar bekam zwei Söhne. Privat konnte er ein Familienleben führen, während seine politische Karriere zunehmend aggressiver wurde. Für Außenstehende entstand damit ein widersprüchliches Bild: ein Familienvater, promovierter Jurist und ehemaliger Offizier auf der einen Seite, ein radikaler politischer Aktivist auf der anderen. Diese beiden Seiten widersprachen sich für Freisler offenbar nicht. Er betrachtete die nationalsozialistische Weltanschauung zunehmend als Grundlage für die gesamte Gesellschaft.
Als Hitler im Januar 1933 Reichskanzler wurde, veränderte sich Deutschlands politisches System innerhalb kürzester Zeit. Die Nationalsozialisten beseitigten demokratische Institutionen, schalteten politische Gegner aus und übernahmen die Kontrolle über Verwaltung, Polizei, Justiz und Medien. Freisler stieg nun schnell auf. Er wurde Reichstagsabgeordneter und erhielt führende Positionen im preußischen Justizministerium. Später wurde er Staatssekretär im preußischen und im Reichsjustizministerium.
Für Freisler bedeutete diese Entwicklung eine historische Gelegenheit. Er konnte seine juristischen Kenntnisse direkt in den Aufbau des nationalsozialistischen Staates einbringen. Er arbeitete in der Akademie für Deutsches Recht mit, die unter Hans Frank geschaffen worden war. Ihr Ziel bestand darin, das deutsche Rechtswesen an die nationalsozialistische Weltanschauung anzupassen. Das bedeutete eine fundamentale Veränderung. Das Recht sollte nicht mehr in erster Linie den Einzelnen vor staatlicher Willkür schützen. Es sollte die Ziele des Regimes verwirklichen.
Freisler war dafür besonders geeignet. Er verfügte über ausgezeichnete Kenntnisse der Gesetzestexte, konnte komplexe juristische Fragen schnell erfassen und besaß eine enorme rhetorische Energie. Gleichzeitig war er fanatisch von der nationalsozialistischen Ideologie überzeugt. Diese Verbindung machte ihn gefährlich. Ein inkompetenter Fanatiker hätte weniger Einfluss gehabt. Freisler dagegen verstand die Sprache des Rechts und wusste, wie man sie so veränderte, dass sie politischer Verfolgung einen scheinbar legalen Rahmen gab.
Seine Ideen gingen weit über die politische Verfolgung hinaus. Freisler forderte eine rassisch definierte Gesellschaft, in der Menschen nicht aufgrund ihrer individuellen Handlungen, sondern aufgrund ihrer Abstammung beurteilt wurden. In einer Schrift über die Reform des Jugendstrafrechts verlangte er, Jugendliche, die er als „rassisch fremd“ oder „rassisch entartet“ bezeichnete, von den sogenannten wertvollen deutschen Jugendlichen abzusondern. Das Recht wurde damit zu einem Instrument der biologischen und rassischen Ausgrenzung.
Auch die sogenannte „Rassenschande“ beschäftigte ihn. Der Begriff war eine nationalsozialistische Bezeichnung für sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Menschen, die das Regime als „deutschen oder artverwandten Blutes“ definierte. Freisler setzte sich für Gesetze ein, die solche Beziehungen kriminalisierten. 1935 wurden schließlich die Nürnberger Gesetze verkündet. Das Reichsbürgergesetz entzog Juden die volle politische Gleichberechtigung. Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Menschen, die nach der nationalsozialistischen Ideologie als „deutschen oder artverwandten Blutes“ galten.
Damit war eine rassistische Ideologie in staatliches Recht verwandelt worden. Menschen wurden nicht mehr nur diskriminiert. Ihre persönlichen Beziehungen wurden vom Staat kontrolliert. Ihre Rechte hingen von ihrer Abstammung ab. Freisler hatte an der juristischen Entwicklung dieser Politik mitgewirkt. Für ihn war das offenbar kein Widerspruch zu seiner Vorstellung vom Recht. Im Gegenteil: Er glaubte, das Recht müsse der nationalsozialistischen Weltanschauung dienen.
Der Zweite Weltkrieg begann am 1. September 1939 mit dem deutschen Überfall auf Polen. Während deutsche Truppen in Polen einmarschierten, verschärfte das Regime seine Repression. Freisler arbeitete weiter an einer Justiz, die immer härtere Strafen verhängte. Besonders deutlich wurde dies im Jugendstrafrecht. In der Jugendstrafrechtsverordnung wurde erstmals die Grundlage geschaffen, unter bestimmten Umständen sogar Jugendliche mit der Todesstrafe zu bedrohen. Dutzende deutsche Jugendliche wurden von nationalsozialistischen Gerichten zum Tode verurteilt.
Freisler war inzwischen zu einem der wichtigsten Juristen des Regimes geworden. Trotzdem blieb ihm eine bestimmte politische Ambition versagt. Hitler berief ihn nie auf einen Posten außerhalb des Justizwesens. Ein Grund dafür lag möglicherweise in Freislers Ruf als Einzelgänger und in seiner schwierigen Stellung innerhalb der nationalsozialistischen Führung. Ein weiterer Punkt war seine Vergangenheit, die immer wieder Fragen aufwarf.
Dabei spielte sein Bruder Oswald eine besondere Rolle. Oswald Freisler war ebenfalls Rechtsanwalt, verhielt sich aber in politisch sensiblen Verfahren anders als Roland. Er verteidigte Angeklagte auch gegen die Interessen des Regimes und trug vor Gericht teilweise sogar sein NSDAP-Parteiabzeichen. Das sorgte für Verwirrung über seine Rolle. Joseph Goebbels kritisierte Oswald und berichtete sein Verhalten Hitler. Hitler ordnete schließlich Oswalds Ausschluss aus der Partei an.
1939 nahm Oswald sich in Berlin das Leben, nachdem ihm Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung einer Verteidigung vorgeworfen worden waren. Roland blieb dagegen dem System treu. Der Tod seines Bruders führte nicht dazu, dass er seine eigene politische Haltung überdachte. Im Gegenteil, seine Karriere innerhalb der Justiz ging weiter.
1941 begann das nationalsozialistische Regime mit der systematischen Umsetzung des Holocaust in immer größerem Umfang. Massenerschießungen fanden in den besetzten sowjetischen Gebieten statt. Ghettos wurden errichtet. Deportationen begannen. In Berlin trafen sich am 20. Januar 1942 hochrangige Vertreter des NS-Staates zur Wannsee-Konferenz, um die organisatorische Umsetzung der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“ zu koordinieren.
Freisler nahm an dieser Konferenz teil. Seine juristische Rolle war bedeutend. Die Diskussion drehte sich unter anderem darum, wie rassische Definitionen angewandt und rechtliche Fragen behandelt werden sollten. Reinhard Heydrich sprach über die Vernichtung der europäischen Juden. Die geplante Zahl umfasste Millionen Menschen. Keiner der anwesenden Funktionäre erhob einen grundsätzlichen Einwand gegen den mörderischen Charakter der Politik.
Freisler war damit nicht nur ein Zuschauer der Entwicklung. Er gehörte zu den Juristen, die dafür sorgten, dass die nationalsozialistische Weltanschauung mit rechtlichen Begriffen verbunden werden konnte. Der Staat konnte nun behaupten, dass Verfolgung und Ausgrenzung nicht Willkür, sondern „Gesetz“ seien. Genau darin lag eine der gefährlichsten Eigenschaften des nationalsozialistischen Systems.
Am 20. August 1942 wurde Freisler Präsident des Volksgerichtshofs. Diese Ernennung machte ihn endgültig zu einem der bekanntesten Vertreter der politischen Justiz des Regimes. Der Volksgerichtshof war 1934 gegründet worden und sollte politische Straftaten verfolgen. Unter Freisler wurde er zu einem besonders gefürchteten Instrument des nationalsozialistischen Staates.
Er trug eine auffällige rote Richterrobe. Im Sitzungssaal hingen scharlachrote Hakenkreuzbanner. Hinter seinem Platz stand eine große schwarze Büste Adolf Hitlers. Freisler eröffnete die Sitzungen mit dem nationalsozialistischen Gruß. Schon das äußere Erscheinungsbild machte deutlich, dass dieser Gerichtssaal nicht wie ein unabhängiges deutsches Gericht wirken sollte.
Freisler selbst behandelte die Verhandlungen wie politische Inszenierungen. Er unterbrach Angeklagte, stellte Fragen, ohne ihre Antworten abzuwarten, und steigerte sich plötzlich in lautstarke Ausbrüche. Seine Stimme war teilweise so laut, dass Techniker die Mikrofone anders einstellen mussten. Für die Angeklagten bedeutete sein Verhalten, dass eine normale Verteidigung kaum möglich war.
Unter seiner Präsidentschaft stieg die Zahl der Todesurteile dramatisch. Etwa neunzig Prozent der Verfahren endeten mit Schuldsprüchen. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5.000 Todesurteile gefällt. Ein großer Teil davon stammte aus dem Ersten Senat unter Freislers Leitung. In den drei Jahren seiner Präsidentschaft war er für eine Zahl von Todesurteilen verantwortlich, die höher lag als die Summe, die alle anderen Senate während ihrer gesamten Existenz ausgesprochen hatten.
Sein Ruf als „Blutrichter“ entstand deshalb nicht zufällig. Freisler sah sich nicht als neutraler Vermittler zwischen Anklage und Verteidigung. Er wollte urteilen, wie er glaubte, dass der Führer selbst urteilen würde. Das politische Ziel stand für ihn über den Grundsätzen eines fairen Verfahrens.
Die Angeklagten wurden nicht nur juristisch bekämpft. Sie wurden öffentlich gedemütigt. Die nationalsozialistischen Behörden gaben manchen Männern absichtlich übergroße, abgetragene und gürtellose Kleidung. Wenn sie während ihrer Aussagen stehen mussten, mussten sie ihre Hosen festhalten. Freisler konnte diese Situation zusätzlich nutzen, um sie vor Publikum zu verspotten.
Dann kam der Fall der Weißen Rose.
Hans und Sophie Scholl waren am 18. Februar 1943 an der Ludwig-Maximilians-Universität München dabei, Flugblätter gegen Hitler zu verteilen. Die Geschwister gehörten zu einer Widerstandsgruppe, die zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft aufrief. Die Flugblätter kritisierten den Krieg, prangerten die Ermordung von Menschen in den besetzten Gebieten an und forderten die Deutschen zum Widerstand auf.
Die Geschwister wurden entdeckt und von der Gestapo verhaftet. Während der Verhöre wurde Sophie eine mögliche Strafminderung angeboten, wenn sie ihren Bruder belastete. Sie lehnte ab. Für sie war die Entscheidung klar: Sie wollte weder ihren Bruder noch ihre Überzeugung verraten.
Freisler wurde nach München eingeflogen, um den Prozess persönlich zu leiten. Er wusste, dass die Verhandlung nicht nur über drei Menschen entscheiden sollte. Sie sollte eine Botschaft an die gesamte Bevölkerung senden. Wer Widerstand leistete, sollte sehen, was ihn erwartete.
Am 22. Februar 1943 standen Sophie Scholl, Hans Scholl und Christoph Probst vor ihm. Die Verhandlung dauerte nur wenige Stunden. Freisler unterbrach die Angeklagten und schrie sie an. Doch Sophie verlor ihre Würde nicht. Sie sagte sinngemäß, dass jemand den Anfang machen müsse und dass viele Menschen genauso dächten, aber nicht wagten, es auszusprechen.
Dann stellte sie Freisler eine Frage, die seine politische Fassade traf: Wenn der Krieg doch verloren sei, warum gebe er es nicht zu?
Für Freisler gab es darauf keine juristische Antwort.
Das Urteil stand praktisch fest.
Schuldig.
Die drei wurden zum Tod verurteilt.
Noch am selben Tag wurde das Urteil vollstreckt. Aus Angst, die Verurteilten könnten durch eine öffentliche Hinrichtung zu Märtyrern werden, wurden sie mit der Guillotine hingerichtet.
Freisler war damit nicht fertig.
Am 19. April 1943 leitete er einen weiteren Prozess gegen Mitglieder der Weißen Rose. Wieder dominierte er den Gerichtssaal mit Geschrei. Als ihm das Strafgesetzbuch gereicht wurde, nachdem er erklärt hatte, der Nationalsozialismus brauche für solche Menschen eigentlich kein Strafgesetzbuch, schleuderte er es in Richtung der Angeklagten.
Der Vorgang war bezeichnend.
Ein Richter, der ein Gesetzbuch gegen Angeklagte warf, zeigte damit symbolisch, was aus dem Recht geworden war.
Es war kein Schutz mehr.
Es war eine Waffe.
Unter den Menschen, die später vor Freisler standen, war auch Elfriede Scholz, die Schwester des Schriftstellers Erich Maria Remarque. Remarques Werk „Im Westen nichts Neues“ war von den Nationalsozialisten als unpatriotisch angegriffen und verboten worden. Er selbst verließ Deutschland. Elfriede blieb zurück.
Ihr Vermieter verriet sie an die Gestapo, nachdem er gehört hatte, dass sie den Krieg für verloren hielt. Sie wurde verhaftet. Vor Freisler sagte sie sich gegen den Vorwurf der „Wehrkraftzersetzung“ ausgesetzt. Freisler erklärte ihr sinngemäß, ihr Bruder sei den Nationalsozialisten entwischt, sie aber würden sie nicht entkommen lassen.
Am 16. Dezember 1943 wurde Elfriede Scholz durch die Guillotine hingerichtet.
Für Freisler war ihr Fall ein weiterer politischer Sieg.
Für ihre Familie war es eine Tragödie.
Doch im August 1944 sollte Freisler mit Menschen konfrontiert werden, die nicht aus politischen Flugblättern Widerstand geleistet hatten, sondern innerhalb des deutschen Machtapparats selbst gegen Hitler vorgingen.
Der 20. Juli 1944 begann mit einem Plan, der ursprünglich nicht für einen Staatsstreich gedacht gewesen war. Die Operation Walküre war als Notfallplan zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei inneren Unruhen entwickelt worden. Die Verschwörer passten ihn an. Nach Hitlers Tod wollten sie wichtige Städte kontrollieren, die SS entwaffnen und führende Nationalsozialisten verhaften.
Doch die Bombe von Claus Schenk Graf von Stauffenberg tötete Hitler nicht.
Der Putsch brach zusammen.
Hitler reagierte mit grenzenlosem Hass.
Er wollte Rache.
Und Freisler bekam seine Bühne.
In den folgenden Tagen und Wochen wurden Tausende Menschen verhaftet. Mehr als 7.000 Menschen gerieten schließlich in den Strudel der Verfolgung. Viele kamen vor den Volksgerichtshof. Hitler wollte, dass die Verantwortlichen für den Umsturz nicht nur sterben sollten. Er wollte, dass sie vor laufenden Kameras gedemütigt wurden.
Die Verhandlungen wurden teilweise gefilmt.
Freisler wechselte zwischen scheinbar sachlichen Fragen und plötzlichen Wutausbrüchen. Er schrie die Angeklagten an, unterbrach sie und beleidigte sie. Seine Stimme füllte den Saal. Er wollte nicht herausfinden, was geschehen war.
Er wollte die Angeklagten zerstören.
Doch einige von ihnen behielten ihre Würde.
Feldmarschall Erwin von Witzleben, selbst durch die Haftbedingungen geschwächt, musste seine viel zu große Kleidung ständig festhalten. Freisler verspottete ihn dafür. Witzleben soll daraufhin sinngemäß erklärt haben, dass sie ihn dem Henker übergeben könnten, aber in wenigen Monaten werde das Volk die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Ein anderer Angeklagter, Caesar von Hofacker, ließ sich ebenfalls nicht vollständig einschüchtern. Als Freisler ihn wiederholt unterbrach, soll Hofacker ihm zugerufen haben, er solle jetzt schweigen, weil es heute um seinen Kopf gehe und später um Freislers.
Die Worte konnten den Prozess nicht verändern.
Aber sie zeigten, dass Freisler nicht alles kontrollieren konnte.
Er konnte Urteile diktieren.
Er konnte Menschen anschreien.
Er konnte ihnen die Verteidigung erschweren.
Aber er konnte ihnen nicht vollständig ihre Würde nehmen.
Im August und den folgenden Monaten wurden immer neue Angeklagte vorgeführt. Viele wurden zum Tode verurteilt. Insgesamt wurden nach dem gescheiterten Attentat fast 5.000 Todesurteile ausgesprochen. Manche Hinrichtungen erfolgten nur kurze Zeit nach dem Urteil.
Freisler hatte die Rolle übernommen, die Hitler von ihm erwartete.
Doch während er über Leben und Tod entschied, näherte sich der Krieg der deutschen Hauptstadt.
Im Osten rückte die Rote Armee vor.
Im Westen kamen die Alliierten näher.
Die deutschen Städte wurden bombardiert.
Die Infrastruktur zerfiel.
Berlin wurde immer häufiger von Luftangriffen getroffen.
Freisler arbeitete trotzdem weiter.
Noch Anfang Februar 1945 führte er Prozesse durch.
Er war davon überzeugt, dass der Volksgerichtshof seine Funktion erfüllen müsse, selbst während das Reich militärisch zusammenbrach.
Am Morgen des 3. Februar 1945 begann wieder eine Sitzung.
Berlin war unter Beschuss.
Die amerikanische Luftwaffe griff die Stadt an.
Freisler unterbrach das Gericht, als der Fliegeralarm ertönte. Die Gefangenen sollten in Sicherheit gebracht werden. Doch Freisler blieb zunächst im Gebäude, um Akten einzupacken.
Dann kam die Explosion.
Um 11:08 Uhr traf eine Bombe das Gerichtsgebäude.
Und plötzlich sollte sich alles ändern.
Der Mann, der jahrelang andere Menschen vor Gericht gestellt hatte, stand nun selbst mitten in einer Situation, in der es kein Urteil, keine Berufung und keinen Richter gab.
CLIFFHANGER – ENDE TEIL 1


